Allgemeine Geschäftsbedingungen der EneRies GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der EneRies GmbH und der EneRies Corporate GmbH (office@EneRies.com) (“EneRies”). Vertragsgrundlage ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
1.2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis durch EneRies nicht Vertragsbestandteil der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, außer EneRies hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Wenn nicht anders gekennzeichnet, sind die von EneRies dem Kunden übermittelten Angebote sind verbindlich. Technische sowie sonstige formale Änderungen durch EneRies bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Basis für den Vertragsabschluss ist daher nur ein explizit als verbindlich gekennzeichnetes Angebot von EneRies, in dem Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Daran ist EneRies 14 Tage gebunden.
2.3. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.
2.4. Der Kunde erklärt volljährig, voll geschäftsfähig zu sein und in eigenem Namen oder über einen Bevollmächtigten eines Unternehmens oder einer Organisation oder im Auftrag eines sonstigen Vertreters verbindlich Bestellungen tätigen zu dürfen.
2.5. Sofern EneRies den Kundennamen für Referenzzwecke nutzen möchte, bedarf dies der gesonderten Zustimmung des Kunden.
3. Leistungsumfang
EneRies stellt folgende “Leistungen” zur Verfügung:
3.1. Software-as-a-Service-Lösung
3.1.1. EneRies stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein cloudbasiertes All-In-One-Energiemanagement-System (“Tool”) als Software-as-a-Service-Lösung zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung. Das Tool dient zur Datenspeicherung, Überwachung, Steuerung und Optimierung der Energieerzeugung. EneRies stellt dem Kunden hierfür auch den entsprechenden Speicherplatz zur Verfügung. Der Kunde bestätigt, sich mit dem Umfang, den Funktionalitäten und der Leistungsfähigkeit des Tools vertraut gemacht zu haben. Es gibt keine über etwaige im Vertrag explizit angeführten Zusicherungen bestimmter Funktionalitäten.
Die Parteien haben das einvernehmliche Verständnis, dass das Tool keine kritische Anwendung ist. EneRies wird daher wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um das Tool während der üblichen Betriebszeiten zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann aus technischen Gründen wie zB Upgrades der Plattform oder aber wegen Abhängigkeiten von Infrastruktur und Leistungen Dritter zu zeitweisen Ausfällen, längeren Unterbrechungen sowie geplanten und ungeplanten Wartungsarbeiten kommen. EneRies wird den Kunden darüber – sofern möglich – rechtzeitig informieren und die voraussichtliche Dauer der Nicht-Verfügbarkeit bekanntgeben. EneRies garantiert daher keine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit des Tools, auch nicht während der grundsätzlichen Betriebszeiten.
3.1.2. EneRies hat das Recht und der Kunde ermächtigt EneRies hiermit ausdrücklich, den Zugang des Kunden zu Dienstleistungen zu sperren, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern, der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder gegen Ziffer 4 und/oder Ziffer 6 der AGB verstößt. Diese Fälle sind ebenfalls Ausnahmen der Netzwerkverfügbarkeit gemäß Ziffer 3.2.3 der AGB. In solchen Fällen informiert EneRies den Kunden sobald als möglich. EneRies kann nach eigenem Ermessen das Tool durch Updates und Upgrades aktualisieren und weiterentwickeln.
3.1.3. In diesem Fall wird EneRies den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.
3.1.4. Diese Weiterentwicklungen werden – soweit über die Nutzung keine separate Vereinbarung geschlossen wird – dem Kunden grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Updates, Upgrades oder Veränderungen des Tools.
3.1.5. Darüberhinausgehende Leistungen, z.B. die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen oder individuelle Anpassungen sind explizit nicht geschuldet. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung zu den aktuellen Stundensätzen von EneRies.
3.2. Technischer Support
3.2.1. Das Angebot zur Zurverfügungstellung von SaaS-Lösungen umfasst ohne explizite Vereinbarung weder technische Supportleistungen noch darüberhinausgehende professionelle Services. Sofern technische Supportleistungen gewünscht und in Anspruch genommen werden, werden sie mit dem Kunden gesondert vereinbart, verrechnet und nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 3.2.2 bis 3.2.4 erbracht. Die jeweils gültigen Preise können bei EneRies angefordert werden. Von technischen Diensten unabhängige Migrations-, Support-, Entwicklungs- und Projektleistungen müssen als Professional Services getrennt definiert, angeboten und beauftragt werden.
3.2.2. Technische Supportleistungen werden ausschließlich entsprechend und mit Bezug auf die bestellten Dienste erbracht. Der konkrete Umfang von technischen Supportleistungen muss im Einzelfall mit einem Service Level Agreement (SLA) explizit vereinbart werden.
3.2.3. Es stehen die folgenden Support-Services zur Verfügung, die von EneRies entsprechend einem explizit vereinbarten SLA oder bei Fehlen eines solchen nach eigener Maßgabe nach «best effort» erbracht werden:
• Telefonischer Support
• E-Mail-Support
• Ticket-System
• Remote-Support über Remote-Desktop und ein VPN, wo verfügbar
• Monatlicher System-Check
3.2.4. Die konsistente und zielorientierte Erbringung von IT-Service-Support durch EneRies ist nur bei einer entsprechenden Mitwirkung des Kunden möglich. Zu diesen Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden zählen:
• Klare Angaben zu den Zuständigkeiten, zur Verantwortlichkeit und zu den beauftragten Ansprechpersonen.
• Bezeichnung von verantwortlichen Rollen für die im Einsatz stehenden EneRies Leistungen, für die gesamte IT-Infrastruktur sowie für die Umsysteme
• Frühzeitige Information durch den Kunden an EneRies über bevorstehende interne Änderungen oder Ereignisse, die Auswirkungen auf die Serviceleitung haben können.
• Angemessene Verfügbarkeit des/der Kundenvertreter(s) und seiner Fachpersonen bei der Lösung eines dienstleistungsbezogenen Vorfalls oder einer Anfrage.
• Bereitstellen der nötigen Remotesupport-Infrastruktur (auf Kundenseite).
• Möglichst präzise anlassbezogene Dokumentation von Ausnahmezuständen und Fehlermeldungen (durch schriftliche Beschreibung, etc.) und Übermittlung an EneRies
• Rechtzeitige Information an EneRies bei geplanten Änderungen.
• Unterstützung der EneRies bei der Analyse und Korrektur von möglichen Problemen.
• Zahlung aller Supportkosten im vereinbarten Intervall.
3.3. Hardware-Komponenten
3.3.1. Sofern der Kunde EneRies zum Kauf von Drittwaren im Namen und auf Rechnung des Kunden bevollmächtigt, liefert EneRies dem Kunden auch ausgewählte Hardware-Komponenten (zB IndustriePC +Netzteil, LTE-Router mit Datensimkarte). Der Vertrag kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Drittlieferanten und dem Kunden zustande. Der Kunde muss seine Ansprüche direkt gegenüber dem Drittlieferanten geltend machen.
4. Nutzungsrechte am Tool
4.1. EneRies räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages und auf Basis dieser AGB das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht sublizenzierbare Recht ein, das Tool im nutzungsnotwendigen Umfang zu den hier vorgesehenen Zwecken zu nutzen.
4.2. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, das Tool und/oder die dahinterliegende Programmierung ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu vermieten und anderweitig zu verwenden, zu bearbeiten oder sonstigen Dritten zur Nutzung zu überlassen. Insbesondere ist es auch unzulässig, die aus der Nutzung des Tools gewonnenen Erkenntnisse und Know-How anderweitig zu nutzen und diese für die Entwicklung einer vergleichbaren Lösung selbst oder durch Dritte einzusetzen.
4.3. Das Tool selbst, dh deren Programmierung, Texte, Bilder, Grafiken sowie Gestaltung, Struktur sowie der dahinterliegende Source Code können dem Urheberschutz und dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen. Diese Elemente dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet, zur Verfügung gestellt, veröffentlicht oder bearbeitet werden.
5. Datensicherheit
5.1. Wenn Daten an EneRies übermittelt werden, stellt der Kunde bei sich separate Sicherheitskopien her. Der Kunde ist daher grundsätzlich für das Back-Up verantwortlich. Nur insoweit als dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes hat der Kunde, die betreffenden Datenbestände noch einmal unentgeltlich an EneRies zu übermitteln. Der Kunde hat sodann vor jeder eigenen oder bei EneRies in Auftrag gegebenen Änderung eine eigene, vollständige Datensicherung durchzuführen. Seine Daten kann der Kunde in der EneRies Plattform herunterladen, z.B. um ein eigenes Back-up zu erstellen.
5.2. Bei den Building und Industrie Lösungen bietet EneRies ergänzend verschiedene Leistungspakete zum Schutz von Datenbanken an. Die Häufigkeit der Sicherungen und die Dauer der Verfügbarkeit der von EneRies erstellten Sicherungskopien unterscheiden sich je nach vom Kunden gewähltem Datenpaket.
5.3. Die Leistungspakete gemäß Ziff. 5.2 ergänzen die vom Kunden selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die vom Kunden erstellten eigenen Sicherungskopien (vgl. Ziff. 5.1). EneRies übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Sicherung der auf ihrem Server gespeicherten Daten und macht ihre Kunden darauf aufmerksam, dass die Sicherung der Daten je nach Datentyp oder dem vom Kunden gewählten Leistungspaket zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Zeitabständen erfolgt. Ein allfälliger Datenverlust im Einzelfall kann daher nicht ausgeschlossen werden. In Ausnahmefällen ist es zudem möglich, dass EneRies aus technischen Gründen, bspw. wegen Wartungsarbeiten, Störungen im System oder notwendig gewordenen Austauschs von Teilen der Server-Infrastruktur, für einzelne Stunden oder Tage keine Datensicherung oder Wiederherstellungen vornehmen kann. Ausgenommen von der Wiederherstellung der Daten sind in jedem Fall flüchtige Daten wird nicht gesichert, sondern regelmäßig gelöscht.
5.4. Der Kunde erhält für seinen Account ein Username und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln. Im Verdachtsfall hat der Kunde ein neues Kennwort anzufordern. Erlangt der Kunde Kenntnis, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er EneRies hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten Dritte durch Missbrauch von Passwörtern des Kunden Leistungen von EneRies nutzen, haftet der Kunde, EneRies gegenüber für sämtliche Kosten solcher Leistungen und Schadenersatz gemäß Ziffer 8 dieser AGB.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1. EneRies verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter nach den Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
6.2. EneRies ist bei der Zurverfügungstellung des Tools und Verarbeitung der Daten des Kunden als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter zu qualifizieren. Die Parteien schließen daher eine Auftragsverarbeitervereinbarung ab.
6.3. EneRies und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, personenbezogene Daten und sonstige Dokumente, Mitteilungen und Auskünftige, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden und die zur Durchführung eingesetzten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit gemäß den geltenden Gesetzen verpflichten, es sei denn, sie sind bereits allgemein verpflichtet, entsprechend zu handeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung unbeschränkt bestehen.
6.4. Der Kunde stimmt einer Referenznennung zu, außer er untersagt dies aktiv in schriftlicher Form an Eneries.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Das Tool wird “as-is” wie besichtigt und vorgeführt zur Verfügung stellt. EneRies übernimmt daher keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass das Tool jederzeit, fehlerfrei und ohne Unterbrechungen voll funktionsfähig ist oder bestimmte Funktionen aufweist.
7.2. Etwaige Mängel an Leistungen von EneRies sind vom Kunden unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen ab Erkennbarkeit des Mangels, samt konkreter Beschreibung der Art des Mangels schriftlich bekanntzugeben.
7.3. EneRies obliegt die Wahl des Mittels und des Rechtsbehelfs zur Beseitigung eines rechtzeitig gerügten Mangels. Hat der Kunde innerhalb der Rügefrist keine Mängel bekanntgegeben, entfallen damit sämtliche Ansprüche wegen Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz aufgrund von Mangelhaftigkeit. Jedenfalls verjähren Gewährleistungsansprüche spätestens ein Jahr ab Zurverfügungstellung des Tools.
7.4. Etwaige Mängel an der Leistungserbringung durch EneRies sind vom Kunden zu beweisen. Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
7.5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn das Tool nicht vereinbarungsgemäß eingesetzt wird.
7.6. EneRies haftet – außer im Fall von Personenschäden, Tod oder im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes – nur für durch EneRies sowie von Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügte Schäden. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist ausgeschlossen. Der Beweis dafür, dass Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, obliegt dem Kunden.
7.7. Die Haftung von EneRies für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen und reine Vermögensschäden, ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen. Außerdem ist die Haftung von EneRies für Schäden, die durch technischen Gebrechen außerhalb des Einflussbereichs von EneRies entstehen, ausgeschlossen.
7.8. Ansprüche des Kunden verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und Schädigers.
7.9. Verstößt der Kunde oder Dritte über vom Kunden von EneRies bezogene Leistungen gegen die in den AGB angeführten Pflichten, haftet er EneRies für alle daraus entstehenden direkten und indirekten Schäden. Sodann verpflichtet sich der Kunde, EneRies von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch alle Rechtsverfolgungskosten wie z.B. Gerichts- und Anwaltskosten.
8. Geistiges Eigentum
Der Kunde darf Dienstleistungen, Materialien und Dokumentationen von EneRies nur im vertraglich festgelegten Umfang nutzen. Soweit dem Kunden daran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte EneRies zu.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Der Kunde hat die vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte zu leisten.
9.2. Die Gebühren werden dem Kunden im Turnus der jeweils vereinbarten Mindestvertragsdauer in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist nur per Überweisung auf das angegebene Bankkonto möglich.
9.3. Bei der Überschreitung von allenfalls eingeräumten Zahlungsfristen ist EneRies berechtigt, Verzugszinsen iHv 9,2 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände (Inkassospesen und sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten) zu tragen.
9.4. Ist der Kunde mit der Zahlung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest zwei (2) Wochen in Verzug, so ist EneRies berechtigt, den Account des Kunden zu sperren.
9.5. Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei vom Kunden gewünschter brieflicher Zustellung ist EneRies berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung ohne Verschulden von EneRies, kann vom Kunden eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
9.6. Der Kunde kann gegen Forderungen von EneRies nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von EneRies anerkannt wurden.
9.7. Sämtliche vereinbarten Entgelte unterliegen einer einmal jährlich durch EneRies durchgeführten Wertsicherung gemäß der Steigerung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI).
10. Steuern
10.1. Die Preise aller Leistungen von EneRies verstehen sich zuzüglich anwendbarer Mehrwert- Umsatz oder ähnlichen Steuern.
10.2. Der Kunde ist verantwortlich für die Bezahlung von anwendbaren Mehrwert-, Umsatz- und anderen Steuern und Abgaben. Wenn EneRies rechtlich verpflichtet ist, Steuern oder Abgaben einzuziehen, für die der Kunde verantwortlich ist, stellt EneRies diese in Rechnung, worauf der Kunde zur Bezahlung verpflichtet ist, außer er lässt EneRies eine gültige, schriftliche Ausnahmebestätigung der zuständigen Steuerbehörde zukommen.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1. Soweit vertraglich nichts Anderes vereinbart wurde, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2. Falls keine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde oder die Vertragsbedingungen EneRies anderweitig berechtigen, ist ein Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündbar. Eine Kündigung kann per Brief, E-Mail oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen.
11.3. EneRies ist außerdem auch berechtigt, ein Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a) sich der Kunde trotz Abmahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen mit der Zahlung der Leistungen im Verzug befindet,
b) der Kunde gegen Ziffer 6 der AGB verstößt oder die Sicherheit der Infrastruktur von EneRies beeinträchtigt,
c) der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen (einschließlich der Benutzungsrichtlinien) verstößt, Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, Unzulässige Inhalte zugänglich macht oder wenn EneRies ein Reputationsschaden droht,
d) für die Zurverfügungstellung der Leistungen ein Sub-Auftragsverarbeiter erforderlich ist und der Kunde seine Zustimmung dazu nicht erteilt,
e) EneRies gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zur Einstellung oder wesentlichen Einschränkung der Leistungen verpflichtet ist.
12. Löschung von Daten
12.1. EneRies wird nach Vertragsbeendigung alle personen- oder unternehmensbezogenen Daten des Kunden löschen.
13. Übertragung von Rechten
Die Übertragung von vertraglichen Rechten durch den Kunden auf eine andere Person, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EneRies. Eine solche Übertragung hat schriftlich zu erfolgen. Als schriftliche Erklärung im Sinne dieser AGB gelten Schreiben per E-Mail oder Post.
14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Diese AGB unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung.
15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.